Der Richtige Notruf: Die fünf W"
Die genaue Notfallmeldung ist für die Rettungskräfte sehr wichtig,
da sie sich anhand der Informationen genau auf den Notfall vorbereiten können.
In Ihrer Notfallmeldung sollten Sie knapp und präzise die folgenden fünf
W beachten:
Schildern
Sie in möglichst kurzen, verständlichen Sätzen die Lage.
Nennen
Sie unbedingt den Unfallort, damit die eintreffenden Hilfskräfte Sie möglichst
schnell finden. Auf Autobahnen können Sie sich anhand der Kilometertafeln
orientieren, wobei Sie aber auch unbedingt die Fahrtrichtung nennen sollten.
Wie
viele Verletzte gibt es und Welche
Verletzungen haben sie? Damit der Leitstellen - Disponent gleich alle
notwendigen Hilfskräfte alarmiert, machen Sie bitte auch eine gut geschätzte
Angabe zur Anzahl der Verletzten, denn eine spätere Nach-Alarmierung kostet nur
unnötig Zeit. Bitte über- oder untertreiben Sie dabei nicht.
Nennen
Sie in jedem Fall Ihren Namen und eine Rückrufnummer, damit Sie der Leistellen
- Disponent auch noch im Nachhinein erreichen kann.
Sollten
Sie Angaben vergessen haben oder braucht der Disponent weitere Angaben, wird er
Sie in jedem Fall fragen. Legen Sie bitte nicht gleich auf!
Sollten weitere Informationen bekannt sein, was ja
bei den Trägern einer Notfallmarke der Fall ist, sollten diese auch unbedingt
bei absetzen des Notrufs angegeben werden.
Besonderheiten bei Notrufen vom Mobiltelefon (Handy)
Der Notruf ist übrigens auch ohne SIM - Karte möglich! Auf diese Weise kann auch
ein altes Mobiltelefon (Akku muss geladen sein!) noch wertvolle Dienste leisten.
Kein
Notruf ohne SIM-Karte !!!
Notrufe
von einem Handy sind künftig nur noch mit einer betriebsbereiten SIM-Karte möglich.
Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne SIM-Karte absetzen zu können,
wird gesperrt. Dies geht aus einer vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über
Notrufverbindungen hervor.
Demnach können Notrufe an die Nummern 110 und 112 künftig nur noch von Handys
abgesetzt werden, in denen eine aktive SIM-Karte steckt. Gleichzeitig müssen
die Netzbetreiber sicher stellen, dass im Ernstfall auch Notrufe netzfremder
Kunden vermittelt werden. Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber unter
anderem dem Missbrauch der Notrufnummern vorbeugen. Die "bisher
festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen" Anrufe von Handys ohne
Karte seien nun nicht mehr zulässig, heißt es in der Verordnung.
© 2012 Freiwillige Feuerwehr Nettelnburg