Der Richtige Notruf: Die fünf W"

 

Die genaue Notfallmeldung ist für die Rettungskräfte sehr wichtig, da sie sich anhand der Informationen genau auf den Notfall vorbereiten können.
In Ihrer Notfallmeldung sollten Sie knapp und präzise die folgenden fünf
W beachten:


Schildern Sie in möglichst kurzen, verständlichen Sätzen die Lage.

Nennen Sie unbedingt den Unfallort, damit die eintreffenden Hilfskräfte Sie möglichst schnell finden. Auf Autobahnen können Sie sich anhand der Kilometertafeln orientieren, wobei Sie aber auch unbedingt die Fahrtrichtung nennen sollten.

Wie viele Verletzte gibt es und Welche Verletzungen haben sie? Damit der Leitstellen - Disponent gleich alle notwendigen Hilfskräfte alarmiert, machen Sie bitte auch eine gut geschätzte Angabe zur Anzahl der Verletzten, denn eine spätere Nach-Alarmierung kostet nur unnötig Zeit. Bitte über- oder untertreiben Sie dabei nicht.

Nennen Sie in jedem Fall Ihren Namen und eine Rückrufnummer, damit Sie der Leistellen - Disponent auch noch im Nachhinein erreichen kann.

 

Sollten Sie Angaben vergessen haben oder braucht der Disponent weitere Angaben, wird er Sie in jedem Fall fragen. Legen Sie bitte nicht gleich auf!

 


Sollten weitere Informationen bekannt sein, was ja bei den Trägern einer Notfallmarke der Fall ist, sollten diese auch unbedingt bei absetzen des Notrufs angegeben werden.

Besonderheiten bei Notrufen vom Mobiltelefon (Handy) Neben den "5 W´s" sollte man seinen Standort und evtl. auch seine Rufnummer mitteilen.
Der Notruf ist übrigens auch ohne SIM - Karte möglich! Auf diese Weise kann auch ein altes Mobiltelefon (Akku muss geladen sein!) noch wertvolle Dienste leisten.

 

Kein Notruf ohne SIM-Karte !!!
 

Notrufe von einem Handy sind künftig nur noch mit einer betriebsbereiten SIM-Karte möglich. Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne SIM-Karte absetzen zu können, wird gesperrt. Dies geht aus einer vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über Notrufverbindungen hervor.

Demnach können Notrufe an die Nummern 110 und 112 künftig nur noch von Handys abgesetzt werden, in denen eine aktive SIM-Karte steckt. Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber sicher stellen, dass im Ernstfall auch Notrufe netzfremder Kunden vermittelt werden. Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem dem Missbrauch der Notrufnummern vorbeugen. Die "bisher festgestellten sehr häufigen missbräuchlichen" Anrufe von Handys ohne Karte seien nun nicht mehr zulässig, heißt es in der Verordnung.

 

Wichtige Info ! Die Notrufnummern von Polizei bzw. Feuerwehr und den Ärztlichen Notdienst, dieser Hinweis gilt nur für das Hamburger Stadtgebiet. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder Ihrer Feuerwehr.

 

Polizei: 110

Feuerwehr: 112

Ärztlicher Notdienst: 040/228022

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